Bonusheft
von Günther Seifert
Bonus bei Zahnersatz
Führen Sie ein Bonusheft?
Versicherte Personen erhalten bei Zahnersatz - Zahnkronen, Brücken, Prothese, usw. bei Vorlage des Bonushefts von ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich zum Festzuschuss einen bestimmten Bonus.
Im Bonusheft wird Ihnen die von den Krankenkassen geforderte Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt bescheinigt.
Mindestens einmal pro Jahr müssen Sie Ihren Zahnarzt zu einer Vorsorgeuntersuchung bzw. Prophylaxe aufsuchen. Die Krankenkassen speichern Ihre Zahnarztbesuche nicht automatisch in ihrem System. Den Bonus auf Zahnersatz erhalten Sie nur bei Vorlage eines lückenlos geführten Bonushefts.
Nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen haben Sie Anspruch auf einen Bonus von 20 % auf den Festzuschuss. Nach weiteren fünf Jahren erhöht sich der Bonus auf 30 % des Krankenkassenzuschusses.
Beispiel:
ohne Bonus | 758,92 Euro |
---|---|
mit 20 % Bonus | 910,72 Euro |
mit 30 % Bonus | 986,60 Euro |
* Stand 11/2016
Gesetzlich versicherte Patienten, die älter als 18 Jahre sind. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, das unterschiedliche Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Das "IP-Programm" (IP = Individualprophylaxe) verlangt von Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt.
Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen sind an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden.
Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. der IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.
Für Zahnersatz wie z.B. Zahnkrone, Zahnbrücke, Implantate oder Zahnprothesen erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt einen Kosten-und Heilplan. Diesen Kosten-und Heilplan senden Sie mit Ihrem Bonusheft an Ihre Krankenkasse. Er wird von der Krankenkasse geprüft und an Sie zurückgesandt. Der Plan zeigt Ihnen übersichtlich die einzelnen Beträge, die Sie als Patient zu zahlen haben und wie viel Bonus Sie erhalten. Dem Bonus wird der Festzuschuss hinzugerechnet.
Ziel ist Ihre optimale Zahngesundheit. Bei regelmäßiger zahnärztlicher Untersuchung werden frühzeitig Zahnerkrankungen festgestellt. Früherkennung und rechtzeitige Behandlung ersparen Ihnen Zahnersatz und Folgekosten.
Wenn Sie Ihr Bonusheft verloren haben, stellt Ihre Zahnarztpraxis ein neues Heft aus. Die Behandlungsdaten sind in der Patientenkartei gespeichert und nachträgliche Bescheinigungen somit möglich.
Das Bonusheft erhalten Sie nicht von Ihrer Krankenkasse, sondern von Ihrem Zahnarzt.
Bei einer Lücke im Bonusheft verlieren Sie den Anspruch auf den Bonus komplett. Sie erhalten erst dann wieder einen Anspruch auf Bonus, wenn fünf Jahre in Folge der Bonusstempel vorliegt. Kontrollieren Sie Ihr Bonusheft deshalb regelmäßig.
Auf Wunsch erinnern wir unsere Patienten gern.
Unsere Recall-Info verhilft Ihnen zu gesunden Zähnen und garantiert den Bonus bei Zahnersatz.
Noch Fragen? Wir beantworten sie gern.